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Kampfrichterausbildung sowie Kampfrichterweiterbildung

durch den Referent Kampfrichter, Dieter Lübbers

des Landesschützenverband Sachsen Anhalt

Liebe Sportkameradinnen, liebe Sportkammeraden,

Aus- und Weiterbildung der Schützen / Kampfrichter

(Gewehr, und oder Flinten, und oder Pistole )

werden durch den Landesschützenverband durchgeführt.

Vorraussetzungen für die Teilnahme, nur Vereinsmitglieder die das 18. Lebensjahr

vollendet haben und im Besitz einer gültigen Waffensachkunde- Lizens sind.

Die Termine für diese Aus- und Weiterbildung stehen noch nicht fest werden aber dann

Bekanntgegeben.

Wer Interresse an einer Aus- und Weiterbildung zum Kampfrichter

( Gewehr, und oder Flinten, und oder Pistole )

hat, bitte bei mir Kreisschießsportleiterin Verena Walz melden.

Mit sportlichen Grüßen

Verena Walz

 Folgende Hinweise sind zu beachten:

1. Die Jugendleitercardlehrgänge dienen auch der Weiterbildung der Jugendleiter und Jugendbasislizenzinhaber.

2. Wer erfolgreich an den Juleica-Lehrgängen I+II teilgenommen hat und einen Sachkundenachweis besitzt, kann die Jugendbasislizenz ausgestellt erhalten.

3. Melden Sie sich rechtzeitig an. Zum Meldetermin (ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn) müssen 10 schriftliche Teilnahmezusagen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird der Lehrgang abgesagt.

4. Der Zeitpunkt und der Ort des Lehrgangs können verlegt werden.

 

Was ist was?

Jugendleitercard (JuLeiCa)

Die „Juleica“ ist ein bundesweit anerkannter Nachweis zur Kinder- und Jugendarbeit für den Mitarbeiter im Jugendbereich gegenüber einer Behörde und den Eltern. Die Ausbildung erfolgt in drei separaten Teilen über drei Wochenenden. Die Ausbildung kann mit 15 Jahren begonnen werden. Die Jugendleitercard ist 3 Jahre gültig. Die Themenpalette umfasst kindgerechtes Training, Jugendschutz, Waffenrecht, Sportordnung und Freizeitangeboten. Die Jugendleitercard kann zur Verlängerung der Jugend- und Übungsleiterlizenz genutzt werden. Jugendliche (ab 15 Jahren) können zur ehrenamtlichen Tätigkeit animiert werden. Die Teile I-III dienen auch zur Auffrischung bzw. zur Weiterbildung der JuLeiCa- bzw. ÜL-Lizenzinhaber. Die JuLeiCa-Lehrgänge sollten ein "Muss" für jeden Kreis- oder Vereinsjugendleiter sein.

Jugendbasislizenz (Jubali)

Ist ein Nachweis für die Befähigung zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen bei schießsportlichen Aktivitäten gemäß § 27 Waffengesetz. Die Teile I + II der JuLeiCa-Ausbildung reichen in Verbindung mit einem Sachkundenachweis zur Ausstellung der "Jubali". Die „Jubali“ ist nicht mit der Juleica oder der Übungsleiterlizenzen gleich zusetzten.